SETREX 2.2 ist da!

SETREX 2.2 ist da!

SETREX 2.2, das mobile Komparsenmanagement-Tool von adag Payroll Sevices GmbH, kommt mit neuen Funktionen, verbessertem Layout der Warnungen und Icons sowie kleineren Verbesserungen und Fehlerbehebungen.

Neu: Schalter für Ausfallgagen. Die Funktion ermöglicht es Benutzern, den Vertrag als Ausfallgage zu markieren. Check-in- und Check-out-Zeiten werden automatisch gesetzt und nicht benötigte Abschnitte, wie z. B. Arbeitszeiten, deaktiviert.

Neu: Filter-Layout. Der Filter-Button erleichtert die Auswahl der Filter und sorgt für eine aufgeräumte Arbeitsumgebung. Wenn die Filterliste ausgeblendet ist, aber einige Filter aktiv sind, zeigt die Schaltfläche dies mit einem anderen Symbol und Text an.

Neu: Notizen. Diese Funktion wurde auf ausdrücklichen Wunsch vieler Anwender implementiert. Vorhandene Notizen werden direkt in der Mitarbeiter-Karte des Komparsen mit einem Symbol angezeigt. Nutzer können alle verfügbaren Notizen lesen und neue erstellen. Umfangreiche Notizen werden beim Antippen in einer erweiterten Ansicht geöffnet. Bearbeiten und löschen kann der Nutzer allerdings aber nur seine eigenen Notizen.

In Kürze erscheint bereits Version 2.3 mit neuen Farben, Symbolen und einem schicken Dark Mode.

SETREX jetzt auch für iOS verfügbar!

SETREX jetzt auch für iOS verfügbar!

adag SETREX 2, das mobile Personalmanagement-Tool der adag Payroll Services GmbH, wurde soeben in einer neuen Version ausgerollt.

SETREX 2 ist jetzt endlich auch für iPhones verfügbar und steht ab sofort im App Store zum Download für Sie bereit:

Im Google Play Store finden Sie SETREX 2 für Smartphones mit Android-Version 5.0 oder höher:

Mit adag SETREX vereinfachen Sie die Registrierung und Verwaltung Ihrer Komparsen am Drehort. SETREX ist ein Modul unserer Systemlösung zur Digitalisierung und nachhaltigen Umsetzung aller Prozesse der Lohnabrechnung von Komparsen, Kleindarstellern und anderen kurzfristig Beschäftigten in Ihrem Team.

Die Verwendung von SETREX 2 ist kostenlos! Sie benötigen lediglich einen Zugangscode, den Sie von uns oder Ihrem Produktionsbüro erhalten.

Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 planmäßig auf zunächst 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn aber noch einmal auf dann 12 Euro brutto je Stunde. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022, den Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro zu erhöhen, weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Sie wird künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst.

Davon profitieren auch Komparsen, die bisher aufgrund Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt haben, wenn monatliches Arbeitsentgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen 450 Euro brutto überstieg. Diese können nun ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro/Monat mit kurzfristigen Beschäftigungen sozialversicherungsfrei einnehmen.

 

Minijobzentrale

Bundesregierung

Neues Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs: Das kommt auf Sie zu!

Neues Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs: Das kommt auf Sie zu!

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 26. Mai 2021 sind auch Änderungen im Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs beschlossen worden. Und diese Änderungen haben es in sich. „Arbeitgeber sind über die Beitragsverfahrensverordnung ab 1. Januar 2022 verpflichtet, in den für den jeweiligen kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer zu führenden Entgeltunterla­gen einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz aufzunehmen.“, meldet das Fachportal Haufe.de

Das bedeutet, alle kurzfristig-geringfügig beschäftigten Komparsen, Kleindarsteller, Darsteller, die nur für einen Tag beschäftigt sind, sollen zukünftig diesen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbringen. Unseres Wissens ist diese Regelung derzeit noch Teil einer abschliessenden Diskussion der entsprechenden Grundsatzabteilung.

Wir versuchen diese Regelung für Komparsen noch abzuwenden und ha­ben diesbezüglich die Mini-Job-Zentrale, die Produzentenallianz, den Bundesverband Schauspiel (BFFS), Produktionsfirmen und Krankenkassen angeschrieben. Wir hoffen, dass dieser Krug an uns allen vorübergeht, denn wir halten diese Regelung für eine unnötige, zusätzliche Erschwernis bei der Buchung und Beschäftigung kurzfristig beschäftigter Personen in der Film- und Fernsehbranche. Inzwischen hat sich auch der Ensider, ein Nachrichtenservice für die Film- und Medienbranche, des Themas angenommen: Und wieder mehr Bürokratie für die Filmproduktionen

Das digitale Buchungs- und Abrechnungssystem macht nicht zuletzt auch das Leben von Regieassistent*innen und Komparsenbetreuer*innen und am Set leichter. Schnelles Ein- und Auschecken. Schluss mit langen Warteschlangen und chaotischer Zettelwirtschaft. Weniger Überstunden und ein deutlich reduzierter Organisationsaufwand. Individualisiertes Cost-Reporting. Und, nicht zu vergessen, geringere Kosten für die Produktion. Profitieren Sie von diesen Vorteilen!

adag SETREX – Personalmanagement am Set

adag SETREX - Personalmanagement am Set

Ab sofort steht die neue Version von SETREX für die Installation bereit. SETREX ist das mobile Personalmanagement-Tool der adag Payroll Services GmbH für Ihr Set. SETREX ist Teil unserer modularen Systemlösung zur Digitalisierung und nachhaltigen Umsetzung aller Prozesse der Lohnabrechnung von Komparsen, Kleindarstellern, Synchronschauspielern, Sprechern, Cast&Crew sowie Eventpersonal.

Ergänzt um zahlreiche neue Funktionen bietet Ihnen SETREX ein gleichermaßen komfortables und effizientes Personalmanagement-Tool vom Einchecken bis zum Auschecken am Set. Die App ist lauffähig ab Android-Version 8.0 oder höher.

Der Funktionsumfang von SETREX umfasst u.a.
– manuelle und automatische Zeiterfassung
– DSGVO-konforme Verschlüsselung und Speicherung relevanter Vertragsvereinbarungen
– automatische Kalkulation von Gagen auf Grundlage vereinbarter Rahmenbedingungen
– Erfassung von Gagen und Zuschlägen
– digitale Belegerstellung über Gagen, Zuschläge und Arbeitszeiten
– zuverlässiger Online- und Offline-Betrieb
– laufende Übertragung der Daten ins Produktionsbüro (Modul Payroll) im Online-Betrieb auf Grundlage aktueller Verschlüsselungsstandards
– Mehrgerätefähigkeit mit gleichzeitiger Nutzung mehrerer Geräte für sehr große Sets und standardisierte Check-in und Check-out Situationen, z.B. Einchecken im Studio, Auschecken im Aussendreh.

Neue Funktionen in Version 1.0.2 (10. September 2021)
– Beim Verlassen der Vertragsübersicht wird jetzt automatisch gespeichert
– Vertragsübersicht wird bei Eingabe direkt aktualisiert
– Deutlicherer Hinweis bei nicht online ausgefüllten Verträgen
– Löhne unter dem Mindestlohn werden rot dargestellt
– Ungeprüfte Verträge werden gekennzeichnet
– Icon-Legende in der Drehtagübersicht ergänzt
– Hinzufügen neuer Personen gefixt

Mehr Infos und Download:
adag SETREX – Apps bei Google Play

Minijob und kurzfristiger Minijob gleichzeitig möglich!

Minijob und kurzfristiger Minijob gleichzeitig möglich!

Können ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob bzw. eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausgeübt werden? Darüber informiert das Minijobber-Magazin in einem aktuellen Beitrag. Das Minijobber-Magazin ist ein Service der Minijob-Zentrale.

Die entscheidende Information für Komparsinnen und Komparsen: eine kurzfristige Beschäftigung können Sie sozusagen immer wahrnehmen, auch wenn Sie bereits einen Hauptjob sowie zusätzlich einen oder sogar mehrere Minijobs ausüben sollten. Und im Gegensatz zum regulären 450-Euro-Minijob spielt die Höhe des Lohns bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Rolle; es sind lediglich Zeitgrenzen zu beachten.

Minijobber-Magazin: 450-Euro-Minijob und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?

Alles bleibt anders

Alles bleibt anders

Der neue adag-Arbeitsvertrag für Kompars*innen ist da! Obwohl eine Reihe zusätzlicher Einträge auf dem ohnehin schon dicht gepackten Formular Platz finden mussten, ist es uns gelungen, die neue Version K4001 noch klarer, aufgeräumter, übersichtlicher zu gestalten.

Neu hinzugekommen sind vor allem etliche weitere sozialversicherungsrechtliche Status. Diese haben wir nach Ähnlichkeit gruppiert in „Erwerbstätig“, Leistungsbezieher*in“, „Schule, Ausbildung, Studium“, „Rente und Ruhestand“ sowie „Sonstiger Status“. Das macht es Komparsinnen und Komparsen leichter, den richtigen Status zu finden.

Einige erläuternde Formulierungen sind prägnanter und klarer als zuvor, so dass es zu weniger Missverständnissen kommen dürfte.

Die Geschlechtszugehörigkeit haben wir um die Option „divers“ ergänzt.

adag Arbeitsvertrag K4001 – klar und übersichtlich

Durchblick mit einem Klick!

Durchblick mit einem Klick!

Für Arbeitnehmer*innen stellt adag Payroll Services jetzt erstmals den innovativen Informationsdienst CONTRACKER zur Verfügung. Mittels CONTRACKER können Sie ab sofort jederzeit den aktuellen Fortschritt Ihrer Abrechnung erfahren. Und das mit nur einem Mausklick!

Der adag CONTRACKER funktioniert im Prinzip ganz ähnlich wie die bekannte Paketverfolgung großer Logistikdienstleister. Sie sehen auf einen Blick den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnung. Den Link zum CONTRACKER erhalten Sie übrigens automatisch per E-Mail. Wichtig zu wissen: Contracker zeigt keine personenbezogenen Daten an! Alles, was Sie zu sehen bekommen, ist der Titel der Produktion, das Datum des Beschäftigungstages, welche Produktionsfirma die Gage zur Abrechnung freigegeben hat sowie den Fortschritt der Abrechnung.

Drei Farben: Grün, Grau, Rot
Wenn Ihre Buchung digital erfolgt ist und Sie einen digitalen Arbeitsvertrag ausgefüllt haben, durchläuft der Abrechnungsvorgang 10 Stufen von der Erfassung der Arbeitsverträge bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto. Bei konventionellen Arbeitsverträgen sind es nur fünf Stufen. Diese Stufen zeigt CONTRACKER der Reihe nach an. Steht eine Stufe auf Grün, bedeutet das „Alles okay!“. Nicht abgeschlossene Arbeitsschritte sind ausgegraut. Rot wird eine Stufe, wenn die Abrechnung an der Stelle nicht weitergehen kann. So wissen Sie auch gleich, ob Sie sich bei adag melden sollten, um beispielsweise fehlende Nachweise oder Daten nachzureichen.

Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Die Minijobzentrale informiert in einem Blogeintrag über die neue Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersteilrentner*innen und Altersvollrenter*innen, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits 2020 wegen der Corona-Krise erhöht worden. Krisenbedingt ist ein höherer Hinzuverdienst auch 2021 für Altersvollrentner*innnen vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner*innen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Ein 450-Euro-Minijob geht übrigens immer, wobei die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro bestehen bleibt. Anders bei kurzfristigen Minijobs, u.a auch Komparserie: hier gibt es keine Verdienstbeschränkungen.

Ein weiterer Blogeintrag der Minijobzentrale widmet sich der Frage, wann ein kurzfristiger Minijob berufsmäßig ausgeübt und damit sozialversicherungspflichtig wird. Neben einer Begriffserklärung benennt der Beitrag auch Kriterien zur Prüfung der Berufsmäßigkeit. Zu diesem Thema werden Sie auch in den Komparsen-FAQ hier auf unserer Website fündig. Lesen Sie dort bitte die Abschnitte „Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?“, „Was passiert, wenn ich nicht als kurzfristig Beschäftigte*r abgerechnet werden kann?“ sowie „Wann bin ich sozialversicherungspflichtig?“.

Minijob neben der Altersvollrente: Neue Hinzuverdienstgrenze 2021

Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?

Kurzarbeitergeld verlängert – Hinzuverdienst möglich

Kurzarbeitergeld verlängert - Hinzuverdienst möglich

Die Bundesregierung hat wegen der anhaltenden Corona-Krise das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Eine gute Nachricht auch für betroffene Arbeitnehmer*innen, die sich als Komparsen etwas hinzuverdienen möchten, denn die Hinzuverdienstmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte wurden ebenfalls verlängert und erweitert.

Ohne diese Sonderregelung mussten Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es somit weiter möglich, während der Kurzarbeit mit Minijobs bzw. kurzfristigen Beschäftigungen anrechnungsfrei etwas hinzuzuverdienen.

Die Bundesregierung: Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert