SETREX 2.2 ist da!

SETREX 2.2 ist da!

SETREX 2.2, das mobile Komparsenmanagement-Tool von adag Payroll Sevices GmbH, kommt mit neuen Funktionen, verbessertem Layout der Warnungen und Icons sowie kleineren Verbesserungen und Fehlerbehebungen.

Neu: Schalter für Ausfallgagen. Die Funktion ermöglicht es Benutzern, den Vertrag als Ausfallgage zu markieren. Check-in- und Check-out-Zeiten werden automatisch gesetzt und nicht benötigte Abschnitte, wie z. B. Arbeitszeiten, deaktiviert.

Neu: Filter-Layout. Der Filter-Button erleichtert die Auswahl der Filter und sorgt für eine aufgeräumte Arbeitsumgebung. Wenn die Filterliste ausgeblendet ist, aber einige Filter aktiv sind, zeigt die Schaltfläche dies mit einem anderen Symbol und Text an.

Neu: Notizen. Diese Funktion wurde auf ausdrücklichen Wunsch vieler Anwender implementiert. Vorhandene Notizen werden direkt in der Mitarbeiter-Karte des Komparsen mit einem Symbol angezeigt. Nutzer können alle verfügbaren Notizen lesen und neue erstellen. Umfangreiche Notizen werden beim Antippen in einer erweiterten Ansicht geöffnet. Bearbeiten und löschen kann der Nutzer allerdings aber nur seine eigenen Notizen.

In Kürze erscheint bereits Version 2.3 mit neuen Farben, Symbolen und einem schicken Dark Mode.

SETREX jetzt auch für iOS verfügbar!

SETREX jetzt auch für iOS verfügbar!

adag SETREX 2, das mobile Personalmanagement-Tool der adag Payroll Services GmbH, wurde soeben in einer neuen Version ausgerollt.

SETREX 2 ist jetzt endlich auch für iPhones verfügbar und steht ab sofort im App Store zum Download für Sie bereit:

Im Google Play Store finden Sie SETREX 2 für Smartphones mit Android-Version 5.0 oder höher:

Mit adag SETREX vereinfachen Sie die Registrierung und Verwaltung Ihrer Komparsen am Drehort. SETREX ist ein Modul unserer Systemlösung zur Digitalisierung und nachhaltigen Umsetzung aller Prozesse der Lohnabrechnung von Komparsen, Kleindarstellern und anderen kurzfristig Beschäftigten in Ihrem Team.

Die Verwendung von SETREX 2 ist kostenlos! Sie benötigen lediglich einen Zugangscode, den Sie von uns oder Ihrem Produktionsbüro erhalten.

Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 planmäßig auf zunächst 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn aber noch einmal auf dann 12 Euro brutto je Stunde. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022, den Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro zu erhöhen, weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Sie wird künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst.

Davon profitieren auch Komparsen, die bisher aufgrund Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt haben, wenn monatliches Arbeitsentgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen 450 Euro brutto überstieg. Diese können nun ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro/Monat mit kurzfristigen Beschäftigungen sozialversicherungsfrei einnehmen.

 

Minijobzentrale

Bundesregierung

Neues Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs: Das kommt auf Sie zu!

Neues Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs: Das kommt auf Sie zu!

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 26. Mai 2021 sind auch Änderungen im Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs beschlossen worden. Und diese Änderungen haben es in sich. „Arbeitgeber sind über die Beitragsverfahrensverordnung ab 1. Januar 2022 verpflichtet, in den für den jeweiligen kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer zu führenden Entgeltunterla­gen einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz aufzunehmen.“, meldet das Fachportal Haufe.de

Das bedeutet, alle kurzfristig-geringfügig beschäftigten Komparsen, Kleindarsteller, Darsteller, die nur für einen Tag beschäftigt sind, sollen zukünftig diesen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbringen. Unseres Wissens ist diese Regelung derzeit noch Teil einer abschliessenden Diskussion der entsprechenden Grundsatzabteilung.

Wir versuchen diese Regelung für Komparsen noch abzuwenden und ha­ben diesbezüglich die Mini-Job-Zentrale, die Produzentenallianz, den Bundesverband Schauspiel (BFFS), Produktionsfirmen und Krankenkassen angeschrieben. Wir hoffen, dass dieser Krug an uns allen vorübergeht, denn wir halten diese Regelung für eine unnötige, zusätzliche Erschwernis bei der Buchung und Beschäftigung kurzfristig beschäftigter Personen in der Film- und Fernsehbranche. Inzwischen hat sich auch der Ensider, ein Nachrichtenservice für die Film- und Medienbranche, des Themas angenommen: Und wieder mehr Bürokratie für die Filmproduktionen

Das digitale Buchungs- und Abrechnungssystem macht nicht zuletzt auch das Leben von Regieassistent*innen und Komparsenbetreuer*innen und am Set leichter. Schnelles Ein- und Auschecken. Schluss mit langen Warteschlangen und chaotischer Zettelwirtschaft. Weniger Überstunden und ein deutlich reduzierter Organisationsaufwand. Individualisiertes Cost-Reporting. Und, nicht zu vergessen, geringere Kosten für die Produktion. Profitieren Sie von diesen Vorteilen!