Alles bleibt anders

Alles bleibt anders

Der neue adag-Arbeitsvertrag für Kompars*innen ist da! Obwohl eine Reihe zusätzlicher Einträge auf dem ohnehin schon dicht gepackten Formular Platz finden mussten, ist es uns gelungen, die neue Version K4001 noch klarer, aufgeräumter, übersichtlicher zu gestalten.

Neu hinzugekommen sind vor allem etliche weitere sozialversicherungsrechtliche Status. Diese haben wir nach Ähnlichkeit gruppiert in „Erwerbstätig“, Leistungsbezieher*in“, „Schule, Ausbildung, Studium“, „Rente und Ruhestand“ sowie „Sonstiger Status“. Das macht es Komparsinnen und Komparsen leichter, den richtigen Status zu finden.

Einige erläuternde Formulierungen sind prägnanter und klarer als zuvor, so dass es zu weniger Missverständnissen kommen dürfte.

Die Geschlechtszugehörigkeit haben wir um die Option „divers“ ergänzt.

adag Arbeitsvertrag K4001 – klar und übersichtlich

Durchblick mit einem Klick!

Durchblick mit einem Klick!

Für Arbeitnehmer*innen stellt adag Payroll Services jetzt erstmals den innovativen Informationsdienst CONTRACKER zur Verfügung. Mittels CONTRACKER können Sie ab sofort jederzeit den aktuellen Fortschritt Ihrer Abrechnung erfahren. Und das mit nur einem Mausklick!

Der adag CONTRACKER funktioniert im Prinzip ganz ähnlich wie die bekannte Paketverfolgung großer Logistikdienstleister. Sie sehen auf einen Blick den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnung. Den Link zum CONTRACKER erhalten Sie übrigens automatisch per E-Mail. Wichtig zu wissen: Contracker zeigt keine personenbezogenen Daten an! Alles, was Sie zu sehen bekommen, ist der Titel der Produktion, das Datum des Beschäftigungstages, welche Produktionsfirma die Gage zur Abrechnung freigegeben hat sowie den Fortschritt der Abrechnung.

Drei Farben: Grün, Grau, Rot
Wenn Ihre Buchung digital erfolgt ist und Sie einen digitalen Arbeitsvertrag ausgefüllt haben, durchläuft der Abrechnungsvorgang 10 Stufen von der Erfassung der Arbeitsverträge bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto. Bei konventionellen Arbeitsverträgen sind es nur fünf Stufen. Diese Stufen zeigt CONTRACKER der Reihe nach an. Steht eine Stufe auf Grün, bedeutet das „Alles okay!“. Nicht abgeschlossene Arbeitsschritte sind ausgegraut. Rot wird eine Stufe, wenn die Abrechnung an der Stelle nicht weitergehen kann. So wissen Sie auch gleich, ob Sie sich bei adag melden sollten, um beispielsweise fehlende Nachweise oder Daten nachzureichen.

Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Altersvollrente: was beim Hinzuverdienst zu beachten ist

Die Minijobzentrale informiert in einem Blogeintrag über die neue Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersteilrentner*innen und Altersvollrenter*innen, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits 2020 wegen der Corona-Krise erhöht worden. Krisenbedingt ist ein höherer Hinzuverdienst auch 2021 für Altersvollrentner*innnen vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner*innen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Ein 450-Euro-Minijob geht übrigens immer, wobei die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro bestehen bleibt. Anders bei kurzfristigen Minijobs, u.a auch Komparserie: hier gibt es keine Verdienstbeschränkungen.

Ein weiterer Blogeintrag der Minijobzentrale widmet sich der Frage, wann ein kurzfristiger Minijob berufsmäßig ausgeübt und damit sozialversicherungspflichtig wird. Neben einer Begriffserklärung benennt der Beitrag auch Kriterien zur Prüfung der Berufsmäßigkeit. Zu diesem Thema werden Sie auch in den Komparsen-FAQ hier auf unserer Website fündig. Lesen Sie dort bitte die Abschnitte „Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?“, „Was passiert, wenn ich nicht als kurzfristig Beschäftigte*r abgerechnet werden kann?“ sowie „Wann bin ich sozialversicherungspflichtig?“.

Minijob neben der Altersvollrente: Neue Hinzuverdienstgrenze 2021

Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?