Mindestlohn steigt deutlich: 12 Euro ab Oktober

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 planmäßig auf zunächst 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn aber noch einmal auf dann 12 Euro brutto je Stunde. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022, den Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro zu erhöhen, weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Sie wird künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst.

Davon profitieren auch Komparsen, die bisher aufgrund Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt haben, wenn monatliches Arbeitsentgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen 450 Euro brutto überstieg. Diese können nun ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro/Monat mit kurzfristigen Beschäftigungen sozialversicherungsfrei einnehmen.

 

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